Zum Wegwerfen zu schade!

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... gegen Rechnung oder bar

In aller Regel wechseln die Flohmarkt-Artikel gegen Barzahlung den Besitzer, denn das Abholen der Gegenstände beim Vorbesitzer soll normal und unkompliziert sein.

Sollte jedoch ein DHL-Versand vereinbart werden, dann wird zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis auch die zutreffende DHL-Gebühr inkl. Sendungsverfolgung fällig. Der DHL-Sendung wird dann eine Rechnung beigelegt, die nach Erhalt der Sendung vom Käufer umgehend auf das auf der Rechnung angegebene Konto überwiesen werden muss.

Es ist natürlich auch der direkten Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer überlassen, wie die Bezahlung vonstatten gehen soll.

Wolfgang Flick, Augustaweg 6, D-78465 Konstanz, post@flicks-flohmarkt.de

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