4. Vor Ort abholen

  • der Interessent holt den Gegenstand beim Anbieter ab
  • der Interessent kann den Gegenstand vor Ort nochmals begutachten  und kauft diesen „wie gesehen“
  • es kann immer zu Missverständnissen kommen, deswegen kann der Interessent auch von seinem Kaufinteresse zurücktreten
  • der Kauf kommt erst bei der persönlichen Abholung vor Ort zustande
  • es wird direkt bar bezahlt
  • der Anbieter spendet einen Teil des Erlöses für einen guten Zweck an das Markt-Team, das die Spenden verwaltet

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  1. Gegenstand anbieten
  2. Gebot abgeben
  3. Zusage bekommen
  4. vor Ort abholen